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LSG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.02.2016

L 5 KR 269/15 B

Normen:
SGG § 197 a
GKG §§ 3 Abs. 2, 66
JVEG § 8 a
SGG § 197 a
GKG §§ 3 Abs. 2, 66
JVEG § 8 a
GKG (2004) § 3 Abs. 2
GKG (2004) Anl. 1 Nr. 9005
JVEG § 8a
SGG § 197a

Fundstellen:
NZS 2016, 479

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Koblenz vom 2.12.2015 aufgehoben. Die vom Antragsteller zu tragenden Gerichtskosten für das Verfahren S 6 KR 1241/13 werden auf 44,50 € [...]
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