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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 01.08.2016

L 11 SB 126/16 B

Normen:
SGG § 118
ZPO § 377
ZPO § 380
ZPO § 381
EGStGB Art. 6
SGG § 118
ZPO § 377
ZPO § 380
ZPO § 381
EGStGB Art. 6

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 30. März 2016 insoweit geändert, als für den Fall, dass das Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro nicht beigetrieben werden kann, [...]
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