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LSG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 12.04.2016

L 2 SF 259/15 E

Normen:
JVEG § 10
JVEG § 14
JVEG § 10
JVEG § 14
JVEG § 10 Abs. 1
JVEG § 10 Abs. 2
Anlage 2 zum JVEG

Die Entschädigung für das internistisch-kardiologische Sachverständigengutachten im Verfahren L 8 R 204/14 wird auf 1.159,06 € festgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen. Die Beteiligten streiten über die [...]
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