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LSG Bayern - Entscheidung vom 28.11.2016

L 15 RF 35/16

Normen:
JVEG § 14
SGG § 106
SGG § 109
ZuSEG § 13

Die Vergütung des Antragstellers für die Erstellung des Gutachtens vom 30.08.2016 wird auf 616,53 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag des Gerichts erstelltes [...]
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