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LSG Bayern - Entscheidung vom 22.03.2016

L 15 RF 6/16

Normen:
JVEG § 1
JVEG § 4 Abs. 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Die Vergütung für die Stellungnahme vom 29.01.2016 wird auf 369,21 EUR festgesetzt. I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag angefertigte [...]
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