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LSG Bayern - Entscheidung vom 03.08.2016

L 15 RF 19/16

Normen:
JVEG § 10 Abs. 1
JVEG § 19
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG Anl. 2 Nr. 200-203

Die Entschädigung für die Abgabe des Befundberichts vom 20.03.2016 wird auf 47,95 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt eine Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts nach dem Justizvergütungs- und [...]
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