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LSG Bayern - Entscheidung vom 18.07.2016

L 15 SF 176/16

Normen:
JVEG § 19
JVEG § 4
JVEG § 5
JVEG § 7 Abs. 1

Der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 31. März 2016 wird dahingehend abgeändert, dass die Entschädigung für das Erscheinen beim Gerichtstermin am 22. September 2014 statt auf 77,50 EUR auf 79,50 EUR festgesetzt [...]
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