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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 16.03.2016

L 5 KA 5268/12

Normen:
SGB V § 106a Abs. 2
SGB V § 106a Abs. 2
BMV-Ä § 21 Abs. 1
BMV-Ä § 45 Abs. 1
BMV-Ä § 45 Abs. 2 S. 1
EBM-Ä (2008) Nr. 10320 und Nr. 10322 und Nr. 10324
EKV-Ä § 34 Abs. 4
SGB V § 106a Abs. 1
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1
SGB V § 82 Abs. 1
SGB V § 87 Abs. 1

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15.11.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das [...]
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