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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.07.2016

L 3 AS 1456/16

Normen:
SGG § 51
ZPO § 253
SGG § 51
ZPO § 253
SGG § 51
ZPO § 253

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 24. März 2016 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. [...]
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