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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.03.2016

L 13 R 2903/14

Normen:
SGB VI § 43
SGB VI § 43
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
SGB VI § 99 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
AUR 2016, 235
NZS 2016, 7

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. Mai 2014 abgeändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger bereits ab 1. Dezember 2011 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf [...]
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