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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 22.09.2016

L 7 R 2329/15

Normen:
SGG § 128
SGG § 128
SGG § 128

Fundstellen:
NZS 2016, 960

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 29. April 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. [...]
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