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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 07.03.2016

L 10 LW 1722/15

Normen:
ALG § 21
ALG § 21
ALG § 11 Abs. 1 Nr. 3
ALG § 21
BGB § 1922 Abs. 1

Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Gemäß § 193 Abs. 1 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) entscheidet das Gericht auf Antrag durch Beschluss, wenn das [...]
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