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KG - Entscheidung vom 28.09.2016

25 WF 52/16

Normen:
FamFG § 158 Abs. 7 S. 6
FamFG § 168 Abs. 1
JVEG § 2 Abs. 1 S. 1
JVEG § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Auf die Beschwerde der Verfahrensbeiständin wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 3. Juni 2016 abgeändert: Die der Verfahrensbeiständin zu zahlende Vergütung wird auf 1.100 € festgesetzt. [...]
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