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KG - Entscheidung vom 05.01.2016

1 AR 34/15

Normen:
FamFG § 3
FamFG § 5
FamFG § 343 Abs. 2 S. 2
FamFG § 343 Abs. 3 S. 2

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg. Das Kammergericht ist gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 , Abs. 2 FamFG zur Entscheidung des zwischen den Amtsgerichten Schöneberg und Minden bestehenden Streits über die [...]
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