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KG - Entscheidung vom 09.05.2016

2 AR 18/16

Normen:
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
ZPO § 32b Abs. 1
ZPO § 35

Das Landgericht Frankfurt am Main wird als das örtlich zuständige Gericht bestimmt. I. Der in ### L### bei Chemnitz wohnhafte Kläger nimmt die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der #### Bank AG im Zusammenhang mit einer [...]
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