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FG Köln - Entscheidung vom 22.09.2016

13 K 66/13

Normen:
AO § 331
StPO § 98 Abs. 2

Fundstellen:
AO-StB 2017, 104

1. Es wird festgestellt, dass die Mitnahme der Quittungsblöcke für die Jahre 2002 bis 2004 und 2004 bis 2005 im Wege des unmittelbaren Zwangs gemäß § 331 der Abgabenordnung rechtswidrig war. 2. Dem Beklagten wird [...]
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