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FG Köln - Entscheidung vom 04.07.2016

10 Ko 1493/15

Normen:
RVG § 15 Abs. 2
VV-RVG Abs. 4 Vorbem. 3

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 22. Mai 2015 wird mit der Maßgabe geändert, dass die vom Beklagten/Erinnerungsgegner dem Kläger/Erinnerungsführer zu erstattenden Kosten auf 17.309,27 EUR festgesetzt werden. Im [...]
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