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FG Köln - Entscheidung vom 09.12.2016

7 K 3211/15

Normen:
BewG § 12 Abs. 3
ErbStG § 25

Fundstellen:
EFG 2017, 547
EFG

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 12.06.2015 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 02.11.2015 verpflichtet, die Säumniszuschläge zu den Schenkungsteuern in Höhe i.H.v. 500,50 € [...]
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