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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.11.2016

4 K 1319/14 Z

Normen:
ZK Art. 20 Abs. 3 Buchst. a)
ZK Art. 214 Abs. 1

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. [...]
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