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EuGH - Entscheidung vom 21.12.2016

C-629/15 P

Normen:
RL 2001/83/EG Art. 6 Abs. 1

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

I. Einleitung 1. Novartis (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) ist Inhaber der Genehmigungen für das Inverkehrbringen der beiden Humanarzneimittel Zometa und Aclasta. Beide basieren auf Zoledronsäure. Entwickelt wurde [...]
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