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EuGH - Entscheidung vom 10.11.2016

Rs. C-504/14

Normen:
RL 43/1992/EWG v. 21.05.1992 Art. 6 Abs. 2
RL 43/1992/EWG v. 21.05.1992 Art. 6 Abs. 3
RL 43/1992/EWG v. 21.05.1992 Art. 12 Abs. 1 Buchst. b) und d)
RL 43/1992/EWG v. 21.05.1992 Anhang IV Buchst. a)
AEUV Art. 258

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und [...]
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