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EuG - Entscheidung vom 28.01.2016

Rs. T-427/12

Normen:
AEUV Art. 107 Abs. 1
Beschluss C(2012) 5062 final vom 25.07.2012 Art. 1 Abs. 1 Buchst. d
Beschluss C(2012) 5062 final vom 25.07.2012 Art. 1 Abs. 2
Beschluss (EU) 657/2015/EU vom 05.02.2013 Art. 1
AEUV Art. 263

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Republik Österreich trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Die Bayerische Landesbank (im Folgenden: BayernLB) ist eine deutsche Geschäftsbank (Landesbank) mit Sitz [...]
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