Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerwG - Entscheidung vom 02.09.2016

5 AV 11.16

BVerwG, Beschluss vom 02.09.2016 - Aktenzeichen 5 AV 11.16

DRsp Nr. 2017/16477

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin "gegen die Nichtzulassung der Revision" in dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2016 ( 4 LA 188/16) und ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts werden verworfen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.

Vorinstanz: OVG Niedersachsen, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 LA 188/16