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BVerwG - Entscheidung vom 14.07.2016

4 CN 6.16

BVerwG, Beschluss vom 14.07.2016 - Aktenzeichen 4 CN 6.16

DRsp Nr. 2017/16494

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 29. Juli 2015 aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 120 000 € festgesetzt.

Vorinstanz: VGH Baden-Württemberg, vom 29.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 2492/13