BVerfG, Beschluss vom 27.01.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 59/14
DRsp Nr. 2016/3606
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. Dezember 1 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.