Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BVerfG - Entscheidung vom 22.06.2016

2 BvC 2/15

Normen:
EuWG § 26 Abs. 3 S. 3
BVerfGG § 24 S. 2

BVerfG, Beschluss vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 2/15

DRsp Nr. 2016/12240

Verwerfung der Wahlprüfungsbschwerde

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

EuWG § 26 Abs. 3 S. 3; BVerfGG § 24 S. 2;

Gründe

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.