BVerfG, Beschluss vom 07.04.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 70/14
DRsp Nr. 2016/7718
Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde
Tenor
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ist ordnungsgemäß besetzt.
Die Ablehnungsgesuche gegen die Richter Landau, Huber und Müller werden als unzulässig verworfen.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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