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BVerfG - Entscheidung vom 03.03.2016

2 BvC 60/14

Normen:
BVerfGG § 24 S. 2
EuWG § 26 Abs. 3 S. 3

BVerfG, Beschluss vom 03.03.2016 - Aktenzeichen 2 BvC 60/14

DRsp Nr. 2016/5876

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Normenkette:

BVerfGG § 24 S. 2; EuWG § 26 Abs. 3 S. 3;

Gründe

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 7. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.