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BVerfG - Entscheidung vom 27.10.2016

2 BvR 1282/11

Normen:
GG Art. 4 Abs. 1
GG Art. 4 Abs. 2

BVerfG, Beschluss vom 27.10.2016 - Aktenzeichen 2 BvR 1282/11

DRsp Nr. 2016/18969

Versagung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Wege der Zweitverleihung in der Freien Hansestadt Bremen

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Normenkette:

GG Art. 4 Abs. 1 ; GG Art. 4 Abs. 2 ;