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BVerfG - Entscheidung vom 13.07.2016

1 BvR 1923/15

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 1
KVG LSA § 78
KVG LSA § 159

BVerfG, Beschluss vom 13.07.2016 - Aktenzeichen 1 BvR 1923/15

DRsp Nr. 2016/14174

Ausübung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten durch Männer

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

BVerfGG § 90 Abs. 1 ; KVG LSA § 78; KVG LSA § 159;

Gründe

Eine Verletzung von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG ist nicht zu erkennen. Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die sprachliche Gleichstellung für Personen- und Funktionsbezeichnungen gemäß § 159 KVG LSA auch für die Gleichstellungsbeauftragte nach § 78 KVG LSA gilt (Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. November 2015 - LVG 2/15 -, [...], Rn. 10 ff.). Männern ist es danach nicht verwehrt, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten auszuüben.

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.