BGH, Beschluss vom 20.04.2016 - Aktenzeichen V ZB 15/15
Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung im Hinblick auf die Benachrichtigung naher Angehöriger
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Heilbronn - 1. Zivilkammer - vom 4. Dezember 2014 wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
Gründe
Die zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Die Haftanordnung ist rechtsfehlerfrei auf § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 AufenthG in der bis zum 31. Juli 2015 geltenden Fassung gestützt worden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, [...] Rn. 11 ff.). Der gerügte Verstoß gegen Art. 104 Abs. 4 GG kann nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft führen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, NVwZ-RR 2016, 275 Rn. 10 ff.).
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 74 Abs. 7 FamFG abgesehen.