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BGH - Entscheidung vom 18.01.2016

II ZB 23/14

Normen:
ZPO § 567

BGH, Beschluss vom 18.01.2016 - Aktenzeichen II ZB 23/14

DRsp Nr. 2016/1540

Abänderung eines Beschlusses auf eine sofortige Beschwerde

Tenor

Der Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2015 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:

"Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2, unter Verwerfung der sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin zu 1 und des gemeinsamen Vertreters sowie unter Verwerfung der gegen die Antragsgegnerin zu 1 gerichteten sofortigen Beschwerden und Zurückweisung der gegen die Antragsgegnerin zu 2 gerichteten sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 14, 15, 16, 17, 21 wird der Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorfvom 30. Januar 2012 wie folgt abgeändert:

..."

Normenkette:

ZPO § 567 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, vom 30.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 128/06
Vorinstanz: OLG Düsseldorf, vom 28.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen I-26 W 9/12