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BAG - Entscheidung vom 07.06.2016

3 AZR 196/15

Normen:
BetrAVG § 1
BetrAVG § 4 Abs. 1
BetrAVG § 16 Abs. 1
BetrAVG § 16 Abs. 2
BGB § 134
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 242

BAG, Urteil vom 07.06.2016 - Aktenzeichen 3 AZR 196/15

DRsp Nr. 2017/16699

Betriebsrentenanpassung und wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers Darlegungs-und Beweislast des Arbeitgebers zur Ausübung billigen Ermessens Parallelentscheidung zu BAG - 3 AZR 191/15 - v. 07.06.2016

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 38/15 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2164/13 - zurückgewiesen hat.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2164/13 - im Umfang der Klagestattgabe abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Normenkette:

BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 4 Abs. 1 ; BetrAVG § 16 Abs. 1 ; BetrAVG § 16 Abs. 2 ; BGB § 134 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 242 ;

Entscheidungsgründe:

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO ).

Vorinstanz: LAG Köln, vom 15.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 38/15
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 07.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2164/13