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VGH Hessen - Entscheidung vom 12.05.2015

3 B 930/15

Normen:
AufenthG § 15 Abs 2 Nr 3
EMRK Art 8
GG Art 6
SGK Art 5 Abs 1 c)
SGK Art 5 Abs 4 c)
AufenthG § 15 Abs. 2 Nr. 3
EMRK Art. 8
GG Art. 6
VO 562/2006/EG (SGK) Art. 5 Abs. 1 Buchst. c)
VO 562/2006/EG (SGK) Art. 5 Abs. 4 Buchst. c)

Fundstellen:
DÖV 2016, 88

Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Mai 2015 - 1 L 1650/15.F - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom selben Tage gegen die [...]
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