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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.06.2015

22 B 15.155

Normen:
§ 106 VwGO
VwGO § 106

Der Verwaltungsgerichtshof schlägt den Beteiligten gemäß § 106 Satz 2 VwGO den Abschluss des folgenden Vergleichs vor: 1. Der Beigeladene verpflichtet sich, den von ihm geplanten neuen Stall statt mit der in Nr. 3.3.6 [...]
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