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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.04.2015

10 C 13.948

Normen:
VwGO § 166
AufenthG § 25 Abs 5
§ 114 S 1 ZPO vom aF
AufenthG § 48 Abs 2
AufenthV § 5
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 48 Abs. 2

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet, weil das Verwaltungsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die [...]
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