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VGH Bayern - Entscheidung vom 15.04.2015

11 ZB 15.706

Normen:
§ 152a VwGO
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

I. Die Anhörungsrüge und die hilfsweise erhobene Gegenvorstellung werden zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 13. Februar 2015 (11 ZB [...]
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