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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.05.2015

16a D 13.2359

Normen:
Art 13 DG BY
Art 14 DG BY
Art 21 DG BY
Art 54 DG BY
§ 185 StGB
§ 242 StGB
§ 248 StGB
BayDG Art. 13
BayDG Art. 14
BayBG Art. 64 Abs. 2 S. 2
BayBG Art. 84 Abs. 1 S. 1
BeamtStG § 33 Abs. 1 S. 3
BeamtStG § 34 S. 1
BeamtStG § 35 S. 2
BeamtStG § 47 Abs. 1 S. 1
StGB § 185
StGB § 242 Abs. 1
StGB § 248

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. I. Der 1966 in F. geborene Beklagte wurde nach dem Schulabschluss (Allgemeine Hochschulreife an der Erweiterten Oberschule [...]
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