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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.09.2015

9 ZB 15.1079

Normen:
§ 152a VwGO
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a Abs. 1 S. 1 Nr. 2

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die zulässige Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg, weil der Senat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör im Zusammenhang [...]
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