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VGH Bayern - Entscheidung vom 26.06.2015

11 ZB 15.50021

Normen:
§ 27a AsylVfG
AsylVfG § 27a
AsylVfG § 77 Abs. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. I. Die Klägerinnen sind russische Staatsangehörige [...]
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