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VGH Bayern - Entscheidung vom 26.01.2015

22 ZB 14.1673

Normen:
GewO § 36 Abs. 1 Satz 1
BayVwVfG Art. 44 Abs. 1
§§ 3 und 22 der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 24. Juli 2012
VwGO Nr § 6 Abs. 1
GewO § 36 Abs. 1 S. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt. I. Der Kläger wendet sich [...]
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