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VGH Bayern - Entscheidung vom 03.12.2015

22 C 15.2248

Normen:
VwGO §§ 80 V, 80a III
GKG §§ 52 I, 53 II Nr. 2
GG Art. 19 IV
GKG § 68 Abs. 2 Satz 7
VwGO § 80 Abs. 5
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
GG Art. 19 Abs. 4
GKG § 68 Abs. 2 S. 7
VwGO § 80a Abs. 3
GKG § 52 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 80a Abs. 3
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 2
GG Art. 19 Abs. 4

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens. Kosten werden nicht erstattet. 1. Über die zulässige Beschwerde entscheidet nach § 66 [...]
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