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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.03.2015

3 ZB 13.2437

Normen:
GG Art 3 GG
BeamtVG BY Art 92
BeamtVG BY Art 102 Abs 2 S 1
GG Art 20 Abs 3
GG Art 14 Abs 1
GG Art 33 Abs 5
BayBeamtVG Art. 92
BeamtVG § 57 Abs. 1 S. 2
GG Art. 14 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
GG Art. 3
GG Art. 33 Abs. 5

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 18.854,64 € festgesetzt. Der auf den Zulassungsgrund [...]
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