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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.02.2015

20 C 15.417

Normen:
VwGO § 152a Abs. 1 S 1 Nr 2
VwGO § 152a Abs. 2 S 6
VwGO § 152a Abs. 4 S 1
VwGO § 152a Abs. 4 S. 1

I. Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Rügeverfahrens zu tragen. Die Anhörungsrüge ist gemäß § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht [...]
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