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VGH Bayern - Entscheidung vom 29.04.2015

20 CS 15.866

Normen:
Art. 103 Abs 1 GG
§ 152a VwGO
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 152a

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die zulässige Anhörungsrüge hat in der Sache keinen Erfolg. Nach § 152a Abs. 1 Satz 1 VwGO ist auf Rüge eines durch die [...]
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