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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.09.2015

11 CS 15.1634

Normen:
Art 7 Abs 1 Buchst e EGRL 126/2006
Art 12 EGRL 126/2006
§ 7 Abs 1 FeV
§ 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV
§ 80 Abs 3 VwGO
§ 80 Abs 5 VwGO
FeV § 7 Abs. 1 S. 2-4
FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1
RL 2006/126/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. e)
RL 2006/126/EG Art. 12
RL 2006/126/EG Art. 15 Abs. 3

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt. I. Der Antragsteller wendet sich [...]
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