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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.02.2015

22 B 12.269

Normen:
§ 3, § 22 Abs. 1 BImSchG
§ 2 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1, § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV
§ 2 Abs. 1 Satz 1 PlanzV 1965
§ 1004 i.V.m. § 906 BGB
Art. 1 Satz 1, Art. 3, Art. 4, Art. 5 Abs. 2 und 3 KJG
BImSchG § 3
BImSchG § 22 Abs. 1

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kläger haben als Gesamtschuldner auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die [...]
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