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VGH Bayern - Entscheidung vom 20.03.2015

21 ZB 15.50059

Normen:
VwGO § 152a
AsylVfG § 78 Abs. 5 S. 1

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rügeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die gemäß § 152 a VwGO statthafte Anhörungsrüge gegen den unanfechtbaren Beschluss [...]
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