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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.10.2015

21 ZB 15.30172

Normen:
§ 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG
§ 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG
AsylVfG § 4 Abs. 1
AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1-2
AufenthG § 60 Abs. 1 S. 3
AufenthG § 60 Abs. 2 S. 2
AufenthG § 60 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7

I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen (§ 154 Abs. 2 VwGO ). Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 83b AsylVfG ). 1. [...]
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