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VGH Bayern - Entscheidung vom 18.08.2015

15 C 15.1263

Normen:
§ 146 VwGO
§ 65 Abs 1 VwGO
VwGO § 146
VwGO § 65 Abs. 1
VwGO § 146
VwGO § 65 Abs. 1
VwGO § 65 Abs. 2

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Beiladungsbewerber hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. I. Der Beiladungsbewerber begehrt seine Beiladung zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren RO 2 K [...]
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